Tippgeber Baufinanzierung: empfehlen statt vermitteln
Sie kennen Menschen, die eine Immobilie kaufen, bauen oder ihre Finanzierung verlängern wollen? Als Tippgeber stellen Sie den Kontakt her – Beratung, Bankauswahl und Abwicklung übernimmt ein Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO. Kommt die Finanzierung zustande, erhalten Sie eine vertraglich vereinbarte Vergütung.
Was genau macht ein Tippgeber?
Ein Tippgeber macht einen Interessenten und einen Anbieter miteinander bekannt – mehr nicht. Sie nennen uns mit Einverständnis Ihres Kontakts dessen Namen und Erreichbarkeit (oder geben ihm unsere Kontaktdaten), und ab diesem Punkt übernehmen wir: Wir analysieren die Finanzierungssituation, strukturieren das Vorhaben, vergleichen Angebote verschiedener Banken und begleiten den Kunden bis zur Auszahlung des Darlehens.
Diese klare Rollenverteilung ist kein Zufall, sondern der Kern des Modells: Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist in Deutschland erlaubnispflichtig (§ 34i GewO). Die bloße Namhaftmachung eines Interessenten – also der klassische Tipp – ist es nach allgemeiner Auffassung nicht. Solange Sie nicht selbst beraten, keine Konditionen besprechen und keine Vertragsabschlüsse anbahnen, bewegen Sie sich im erlaubnisfreien Bereich. Wo die Grenze im Detail verläuft, erklärt unser Ratgeber „Was dürfen Tippgeber – und was nicht?“.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Hausverwalterin erfährt im Eigentümergespräch, dass eine Wohnung innerhalb der Familie verkauft und dafür finanziert werden soll. Sie fragt, ob sie den Kontakt zu einem Finanzierungsberater herstellen darf, übermittelt uns Name und Telefonnummer – und ist damit fertig. Beratung, Unterlagen und Bankgespräche laufen zwischen Käufer und uns; die Verwalterin erhält die Rückmeldung, wenn die Finanzierung steht, und ihre vereinbarte Vergütung nach Abschluss.
Wie funktioniert die Tippgeber-Vergütung?
Die Vergütung ist erfolgsabhängig: Sie entsteht, wenn die von uns begleitete Finanzierung tatsächlich zustande kommt. Üblich ist eine einmalige Vergütung je abgeschlossener Finanzierung, deren Bemessung vorab im Partnervertrag festgelegt wird – transparent, schriftlich und ohne versteckte Bedingungen. Es gibt keine Mindestmengen, keine Zielvorgaben und keine Kosten für Sie, wenn eine Empfehlung nicht zum Abschluss führt.
Konkrete Konditionen hängen von Art und Umfang der Zusammenarbeit ab – etwa davon, ob Sie gelegentlich einzelne Kontakte empfehlen oder als Makler oder Bauträger regelmäßig Käufer begleiten. Wir nennen Ihnen die Details gern auf Anfrage im unverbindlichen Erstgespräch.
Was eine gute Empfehlung ausmacht
Die Qualität eines Tipps entscheidet über seinen Wert – für den Kunden, für Sie und für uns. Drei Zutaten haben sich bewährt: Erstens ein konkreter Anlass – der Kunde hat ein Objekt im Blick, eine auslaufende Zinsbindung oder ein Modernisierungsvorhaben, nicht bloß ein vages „irgendwann mal“. Zweitens das dokumentierte Einverständnis: Der Kunde weiß, dass wir uns melden, und möchte das auch. Drittens das richtige Timing – je früher im Prozess die Finanzierungsfrage geklärt wird, desto größer der Spielraum bei Struktur und Bankauswahl.
Und ein häufiges Missverständnis vorweg: Sie müssen Ihren Kunden nicht „vorqualifizieren“ oder Unterlagen einsammeln – im Gegenteil, genau das sollen Sie als Tippgeber gerade nicht tun. Ein Name, eine Telefonnummer und ein Satz zum Anlass genügen vollständig. Alles Weitere ist unsere Aufgabe, und Sie bleiben über den Fortgang informiert.
Tippgeber oder Vermittler? Die Grenze auf einen Blick
Die Faustregel: Kontakt herstellen ist erlaubnisfrei – auf einen konkreten Vertrag hinwirken ist Vermittlung und braucht die Erlaubnis nach § 34i GewO.
| Als Tippgeber üblich | Erlaubnispflichtige Vermittlung (§ 34i GewO) |
|---|---|
| Interessenten mit dessen Einverständnis namentlich benennen | Zu Zinssätzen, Raten oder Laufzeiten beraten |
| Unsere Kontaktdaten oder einen Empfehlungslink weitergeben | Finanzierungsangebote einholen, vergleichen oder präsentieren |
| Allgemein auf die Möglichkeit einer Finanzierungsberatung hinweisen | Darlehensanträge aufnehmen oder Vertragsunterlagen besprechen |
| Rückfragen an uns weiterleiten | Auf den Abschluss eines konkreten Darlehensvertrags hinwirken |
Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Ausführlich: Tippgeber & § 34i GewO – der rechtliche Rahmen sowie Baufinanzierung vermitteln ohne § 34i-Erlaubnis.
Für wen eignet sich das Tippgeber-Modell?
Grundsätzlich für alle, die beruflich regelmäßig mit Immobilienkäufern, Bauherren oder Eigentümern zu tun haben.
Immobilienmakler
Kaufinteressenten brauchen eine belastbare Finanzierung – Sie brauchen Käufer, die den Notartermin halten. Kooperation für Makler →
Bauträger & Projektentwickler
Durchfinanzierte Erwerber bedeuten planbaren Abverkauf und weniger Rücktritte. Kooperation für Bauträger →
Finanzvertriebe & Versicherungsmakler
Baufinanzierung anbieten, ohne eigene § 34i-Erlaubnis – statt Kunden wegzuschicken. Kooperation für Vertriebe →
Hausverwaltungen, Handwerk & Netzwerke
Ob Modernisierung, Aufteilung oder Eigentümerwechsel: Wer früh von Finanzierungsbedarf erfährt, kann seriös weiterhelfen – und wird am Erfolg beteiligt.
In vier Schritten zur ersten Vergütung
Partner werden
Kurzes Formular, unverbindliches Erstgespräch, schriftlicher Partnervertrag mit klaren Konditionen.
Kontakt empfehlen
Sie nennen uns Ihren Kontakt – selbstverständlich nur mit dessen Einverständnis – per E-Mail oder Telefon.
Wir beraten
Analyse, Bankvergleich, Antragsbegleitung: reguliert nach § 34i GewO, mit Statusrückmeldung an Sie.
Abschluss & Vergütung
Kommt die Finanzierung zustande, rechnen wir Ihre Tippgeber-Vergütung wie vereinbart ab.
Den kompletten Ablauf inklusive Datenschutz und Statusrückmeldungen beschreibt „So funktioniert die Zusammenarbeit“.
Häufige Fragen
Brauche ich als Tippgeber eine Gewerbeanmeldung?
Wer regelmäßig und gegen Vergütung Tipps gibt, handelt in der Regel gewerblich und sollte dies beim Gewerbeamt anzeigen; die Vergütung ist zu versteuern. Eine Erlaubnis nach § 34i GewO ist dafür aber nicht erforderlich, solange Sie nur Kontakte herstellen. Details klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater – dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie hoch ist die Tippgeber-Vergütung?
Die Höhe hängt von Art und Umfang der Zusammenarbeit ab und wird vor dem Start schriftlich im Partnervertrag festgehalten. Konkrete Konditionen nennen wir Ihnen auf Anfrage im Erstgespräch.
Wann entsteht der Anspruch auf die Vergütung?
Erst wenn die von uns begleitete Finanzierung tatsächlich zustande kommt. Für Empfehlungen, die nicht zum Abschluss führen, entstehen Ihnen weder Kosten noch Pflichten.
Darf ich meinem Kunden Zinsen oder Konditionen nennen?
Nein – genau hier verläuft die Grenze zur erlaubnispflichtigen Vermittlung. Als Tippgeber stellen Sie den Kontakt her; Aussagen zu Zinsen, Raten oder konkreten Angeboten überlassen Sie dem Vermittler mit § 34i-Erlaubnis. Mehr dazu in unserem Rechts-Ratgeber.
Muss mein Kunde einverstanden sein, bevor ich ihn empfehle?
Ja. Kontaktdaten geben Sie nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden weiter – das ist datenschutzrechtlich zwingend und schützt zugleich Ihre Kundenbeziehung.
Was Sie als Tippgeber konkret bekommen
Damit aus einem Modell eine belastbare Zusammenarbeit wird, gehört mehr dazu als eine Provisionszusage. Konkret erhalten Sie:
- Einen schriftlichen Partnervertrag mit der vereinbarten Vergütung, Datenschutzregelung und beidseitigem Kündigungsrecht – vor der ersten Empfehlung, nicht danach.
- Einen festen Ansprechpartner statt wechselnder Berater, erreichbar per Telefon und E-Mail.
- Statusrückmeldungen zu Ihren Empfehlungen, damit Sie gegenüber Ihrem Kunden auskunftsfähig bleiben, ohne selbst zur Finanzierung beraten zu müssen.
- Eine ehrliche Absage, wenn ein Vorhaben nicht trägt – auch das ist eine Information, die Ihrem Kunden weiterhilft.
- Keine Mindestmengen, keine Exklusivität, keine Gebühren. Ob Sie einmal im Jahr oder einmal pro Woche empfehlen, bleibt Ihnen überlassen.
Welche Zielgruppe Sie bedienen, entscheidet über den passenden Einstieg: Für Immobilienmakler, Bauträger und Finanzvertriebe haben wir die Abläufe jeweils eigens beschrieben – der komplette Prozessüberblick steht auf So funktioniert die Zusammenarbeit, die Leistungen gebündelt unter Vorteile für Tippgeber-Partner. Hintergrundwissen zum rechtlichen Rahmen und zu Fachbegriffen sammelt unser Ratgeber für Kooperationspartner.
Bereit für Ihre erste Empfehlung?
Kurzes Formular, ehrliches Erstgespräch, klarer Partnervertrag – mehr braucht es nicht.
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