Kooperation für Bauträger: durchfinanzierte Erwerber, planbarer Abverkauf
Jede geplatzte Erwerberfinanzierung kostet Sie Wochen im Abverkauf und bindet Kapital. Als Finanzierungspartner begleiten wir Ihre Käufer von der Reservierung bis zur letzten Rate nach Baufortschritt – reguliert nach § 34i GewO, mit Statusreporting je Einheit.
Abverkauf ist Finanzierungsmanagement
Ein Bauträgerprojekt rechnet sich über die Geschwindigkeit des Abverkaufs. Reservierungen sind schnell geschrieben – entscheidend ist, wie viele davon zügig und rechtssicher beim Notar landen. Scheitert eine Erwerberfinanzierung erst nach Wochen, beginnt die Vermarktung der Einheit von vorn, Zwischenfinanzierungskosten laufen weiter, und im schlimmsten Fall gerät die Ratenplanung des gesamten Projekts ins Rutschen.
Unsere Kooperation setzt deshalb vor der Reservierungsbestätigung an: Jeder ernsthafte Interessent durchläuft auf Wunsch einen Finanzierungscheck. Sie wissen früh, welche Kaufzusagen belastbar sind – und Ihre Interessenten bekommen eine strukturierte, bankfähige Finanzierung statt einer hastigen Hausbank-Anfrage.
Für Ihren Vertrieb bedeutet das keinen Mehraufwand, sondern ein zusätzliches Argument: „Die Finanzierung können Sie über unseren Kooperationspartner prüfen lassen“ senkt die Hemmschwelle bei Interessenten, die sich den Kauf noch nicht zutrauen – und beschleunigt die Entscheidung bei denen, die längst rechnen. Was wir dafür von Ihnen brauchen, ist überschaubar: Preisliste, Baubeschreibung und ein Ansprechpartner im Vertrieb. Den Rest organisieren wir.
Durchfinanzierung nach Baufortschritt – ohne Reibungsverluste
Bauträgerobjekte stellen besondere Anforderungen an die Finanzierung: Der Kaufpreis fließt nicht auf einen Schlag, sondern in Raten nach Baufortschritt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Nicht jede Bank bildet Teilauszahlungen, Bereitstellungszinsen und lange Auszahlungszeiträume gleichermaßen kundenfreundlich ab. Wir kennen diese Unterschiede und wählen Institute aus, deren Konditionenwerk zum Zahlungsplan Ihres Projekts passt – damit Raten pünktlich fließen und Ihr Bautenstand nicht auf Geld wartet.
Wo es für Erwerber sinnvoll ist, prüfen wir auch die Einbindung öffentlicher Förderprogramme, etwa der KfW für energieeffiziente Neubauten – immer abhängig vom Einzelfall und den jeweils geltenden Programmbedingungen.
Ein Projekt, einmal aufbereitet – für alle Erwerber
Der vielleicht größte Effizienzgewinn: Wir bereiten Ihre Objektunterlagen – Baubeschreibung, Teilungserklärung, Preisliste, Pläne – einmal strukturiert für die Banken auf. Jede weitere Erwerberfinanzierung im Projekt greift darauf zurück. Das verkürzt Bearbeitungszeiten von Finanzierung zu Finanzierung und macht Zusagen für Ihre Käufer schneller planbar. Und weil Rückfragen der Banken zum Objekt zentral bei uns auflaufen, beantworten Sie dieselbe Frage nicht fünfmal fünf verschiedenen Instituten. Was eine Finanzierungsbestätigung dabei leistet und wo ihre Grenzen liegen, erklären wir im Ratgeber.
Zinsänderungsrisiko im Vertriebszeitraum ernst nehmen
Zwischen Vertriebsstart und Fertigstellung liegen bei Bauträgerprojekten oft viele Monate – in denen sich das Zinsniveau bewegen kann. Für Ihre Erwerber heißt das: Die Rate, die zur Reservierung passte, muss auch zur Auszahlung noch tragfähig sein. Wir kalkulieren deshalb konservativ, sprechen Bereitstellungszinsen und bereitstellungsfreie Zeiten offen an und strukturieren die Finanzierung so, dass sie den gesamten Bauzeitraum trägt. Das schützt Ihre Käufer – und damit Ihren Abverkaufsplan – vor bösen Überraschungen kurz vor der Schlussrate.
Die Kooperation eignet sich übrigens nicht nur für klassische Bauträger: Auch Aufteiler, die Bestandsobjekte in Wohnungseigentum überführen, und Sanierungsträger mit modernisierten Einheiten profitieren davon, wenn Erwerberfinanzierungen strukturiert aus einer Hand begleitet werden.
Zum Datenschutz gilt im Projekt dasselbe wie bei jeder Empfehlung: Interessentendaten erhalten wir erst, wenn der Interessent dem Finanzierungscheck ausdrücklich zugestimmt hat. Ihr Vertrieb bleibt damit in der sauberen Tippgeber-Rolle – die regulierte Beratung (§ 34i GewO) und die Verantwortung dafür liegen vollständig bei uns. Die rechtliche Einordnung für Ihr Vertriebsteam fasst der Ratgeber Tippgeber & § 34i GewO zusammen.
So läuft die Zusammenarbeit im Projekt
Projekt-Kickoff
Wir lernen Ihr Projekt kennen: Zahlungsplan, Zielgruppe, Preisliste, Vertriebsweg. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner für alle Einheiten.
Unterlagen einmal aufbereiten
Objektunterlagen werden bankfähig strukturiert und für alle folgenden Erwerberfinanzierungen wiederverwendet.
Finanzierungscheck je Interessent
Ihr Vertrieb empfiehlt den Check mit Einverständnis des Interessenten – wir prüfen Tragfähigkeit und erstellen bei Eignung die Finanzierungsbestätigung.
Statusreporting je Einheit
Sie sehen jederzeit, welche Einheit finanziert, in Prüfung oder kritisch ist – als verlässliche Grundlage für Ihre Abverkaufsplanung.
Abschluss & Vergütung
Nach Darlehensabschluss und Notartermin erhalten Sie Ihre vertraglich vereinbarte Vergütung – je zustande gekommener Finanzierung.
Ihre Vorteile als Bauträger
Höhere Abverkaufsgeschwindigkeit
Früh qualifizierte Käufer und strukturierte Finanzierungen verkürzen die Zeit von der Reservierung zum Notartermin.
Weniger Rücktritte
Belastbare Finanzierungschecks vor der Reservierung reduzieren geplatzte Kaufverträge und teure Rückabwicklungen.
Planbare Liquidität
MaBV-konforme Auszahlungsstrukturen sorgen dafür, dass Raten nach Baufortschritt pünktlich fließen.
Entlasteter Vertrieb
Ihr Team verkauft – Finanzierungsfragen übernimmt ein regulierter Partner mit § 34i-Erlaubnis. Ohne Erlaubnis-Aufwand auf Ihrer Seite.
Häufige Fragen
Arbeiten Sie auch mit kleineren Projekten?
Ja. Ob Einzelbaugrundstück, Doppelhaus-Projekt oder Wohnanlage mit vielen Einheiten – die Zusammenarbeit skaliert mit Ihrem Vorhaben. Es gibt keine Mindestgrößen.
Finanzieren Sie auch den Bauträger selbst?
Unser Fokus liegt auf der Erwerberfinanzierung, also der Baufinanzierung Ihrer Käufer. Für Fragen der Projekt- oder Zwischenfinanzierung sprechen Sie uns gern an – wir sagen offen, was wir leisten können und was nicht.
Wie gehen Sie mit dem Zahlungsplan nach MaBV um?
Ratenzahlungen nach Baufortschritt gehören bei Bauträgerobjekten zum Standard. Wir achten bei der Bankauswahl darauf, dass Teilauszahlungen, Bereitstellungszinsen und die zeitliche Streckung der Auszahlungen zum Zahlungsplan Ihres Projekts passen.
Können Sie mehrere Erwerber parallel begleiten?
Ja – gerade das ist der Vorteil: Wir bereiten die Objektunterlagen Ihres Projekts einmal auf und nutzen sie für alle Erwerberfinanzierungen. Das beschleunigt jede weitere Finanzierung spürbar.
Was kostet die Kooperation?
Nichts. Die Zusammenarbeit ist für Sie kostenfrei; wir vereinbaren im Partnervertrag eine erfolgsabhängige Tippgeber-Vergütung zu Ihren Gunsten. Konkrete Konditionen auf Anfrage.
Was Sie als Bauträger konkret bekommen
Die Zusammenarbeit ist auf den Abverkauf eines Projekts zugeschnitten, nicht auf Einzelfälle. Konkret bedeutet das:
- Eine einmalige Objektaufbereitung je Projekt: Teilungserklärung, Baubeschreibung, Zahlungsplan und Grundrisse werden einmal bankfähig aufbereitet und danach für jede Erwerberfinanzierung wiederverwendet.
- Einen festen Ansprechpartner für Ihren Vertrieb, der Ihr Projekt kennt und nicht bei jedem Käufer von vorn anfängt.
- Bankauswahl entlang Ihres MaBV-Zahlungsplans – mit Blick auf Teilauszahlungen, bereitstellungszinsfreie Zeit und die zeitliche Streckung bis zur Fertigstellung.
- Eine belastbare Finanzierbarkeits-Einschätzung vor der Reservierung, damit Einheiten nicht monatelang für Interessenten blockiert sind, deren Finanzierung nicht trägt.
- Statusübersicht je Erwerber auf Wunsch gebündelt, damit Ihr Vertrieb den Stand aller laufenden Finanzierungen im Blick behält.
- Einen schriftlichen Partnervertrag inklusive erfolgsabhängiger Tippgeber-Vergütung, Datenschutzregelung und beidseitigem Kündigungsrecht.
Was wir nicht leisten: Wir sichern keine Zusagen zu, bevor Unterlagen geprüft sind, und wir treten nicht als Vertriebspartner für Ihre Einheiten auf. Der komplette Ablauf steht auf So funktioniert die Zusammenarbeit.
Rechtlicher Rahmen: Ihre Rolle bleibt der Verkauf
Ihr Vertrieb verkauft Wohneinheiten – er berät nicht zu Darlehen. Genau diese Trennung hält die Kooperation sauber: Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen ist nach § 34i GewO erlaubnispflichtig; das bloße Herstellen eines Kontakts mit Einverständnis des Erwerbers ist es nach allgemeiner Auffassung nicht. Ihre Mitarbeiter fragen also, ob wir uns melden dürfen – Konditionen, Vergleiche und Empfehlungen kommen ausschließlich von uns.
Die Beratung erfolgt mit Erlaubnis nach § 34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71, IHK zu Essen) und Berufshaftpflicht. Wenn Sie die Spielregeln für Ihr Vertriebsteam schriftlich hinterlegen möchten, ist der Ratgeber zum Tippgeber-Recht ein guter Ausgangspunkt; er ist bewusst konservativ formuliert und ersetzt keine Rechtsberatung. Freie Vertriebsmakler, die Ihr Projekt mitvermarkten, finden ihre eigene Perspektive auf der Seite Kooperation für Immobilienmakler; alle Partnerleistungen im Überblick zeigt die Seite Vorteile für Tippgeber-Partner.
Sprechen wir über Ihr aktuelles Projekt
Vom Einzelobjekt bis zur Wohnanlage: Im Erstgespräch klären wir, wie die Erwerberfinanzierung Ihren Abverkauf beschleunigt.
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