Ihre Vorteile als Tippgeber-Partner
Mehr Service für Ihre Kunden, zusätzliche Erträge für Sie – ohne regulatorischen Aufwand und ohne Risiko für Ihre Kundenbeziehung.
Der Kunde bleibt Ihr Kunde
Wir beraten ausschließlich zur Baufinanzierung. Kein Cross-Selling, keine Konkurrenz zu Ihrem Kerngeschäft – Ihre Kundenbeziehung bleibt unangetastet.
Beratung mit § 34i-Erlaubnis
Die Finanzierungsberatung erfolgt reguliert: Erlaubnis nach § 34i GewO, Eintrag im Vermittlerregister (D-W-122-KZSM-71), Aufsicht durch die IHK zu Essen, Berufshaftpflicht vorhanden.
Kein eigener Erlaubnis-Aufwand
Als reiner Tippgeber stellen Sie nur den Kontakt her und benötigen dafür in der Regel keine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. (Hinweis: keine Rechtsberatung.) Was Tippgeber dürfen →
Fester Ansprechpartner
Sie erreichen uns direkt – ohne Callcenter. Zu jeder Empfehlung erhalten Sie verlässliche Statusrückmeldungen, damit Sie gegenüber Ihrem Kunden auskunftsfähig bleiben.
Wissensplattform für Ihre Kunden
Auf bauzinsmarkt.de finden Ihre Kunden fundierte Ratgeber zu Bauzinsen und Baufinanzierung – Inhalte, die Sie guten Gewissens weitergeben können.
Transparente Vergütung
Die Tippgeber-Vergütung regeln wir klar und schriftlich im Partnervertrag – ohne versteckte Bedingungen. Details besprechen wir im Erstgespräch. So funktioniert die Tippgeber-Vergütung →
Häufige Fragen
Brauche ich als Tippgeber eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO?
Wer lediglich Kontakte benennt und keine konkrete Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit ausübt, gilt in der Regel als Tippgeber und benötigt keine eigene Erlaubnis. Die Beratung und Vermittlung übernehmen wir vollständig. Dies ist keine Rechtsberatung – im Zweifel klären wir Ihre Konstellation gern im Erstgespräch.
Wie werde ich vergütet?
Über eine Tippgeber-Vergütung, die wir vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich vereinbaren. Die Höhe hängt von Art und Umfang der Zusammenarbeit ab – konkrete Konditionen nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Was passiert mit den Daten meiner Kunden?
Kundendaten übermitteln Sie nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden. Wir verarbeiten sie ausschließlich zur Finanzierungsberatung nach DSGVO – keine Weitergabe zu Werbezwecken.
In welchen Regionen arbeiten Sie?
Die Beratung erfolgt bundesweit – telefonisch und online, auf Wunsch persönlich im Raum Essen / Rhein-Ruhr.
Bin ich an Mindestmengen gebunden?
Nein. Ob Sie uns einen Kunden pro Jahr oder einen pro Woche empfehlen, bleibt Ihnen überlassen.
Was hinter diesen Vorteilen steht
Vorteile aufzuzählen ist einfach. Interessanter ist, woran man sie im Alltag erkennt – deshalb hier die Belege statt der Behauptungen.
„Der Kunde bleibt Ihr Kunde“ – wie wir das absichern
Der Satz steht nicht nur auf dieser Seite, sondern im Partnervertrag: Wir beraten ausschließlich zur Baufinanzierung und nutzen die überlassenen Kontaktdaten für keinen anderen Zweck. Kein Cross-Selling in Versicherung oder Anlage, keine Werbe-Mailings, keine Weitergabe an Dritte. Für Sie als Empfehlungsgeber ist das der entscheidende Punkt: Sie riskieren mit einer Empfehlung nicht die Beziehung, die Sie über Jahre aufgebaut haben.
„Reguliert“ – was das überprüfbar bedeutet
Die Finanzierungsberatung erfolgt mit Erlaubnis nach § 34i GewO. Die Registrierungsnummer D-W-122-KZSM-71 können Sie im öffentlichen Vermittlerregister der IHKs jederzeit nachschlagen, Aufsicht führt die IHK zu Essen, eine Berufshaftpflichtversicherung besteht. Diese Prüfung sollten Sie bei jedem Finanzierungspartner vornehmen, mit dem Sie zusammenarbeiten – bei uns und bei anderen.
„Kein Erlaubnis-Aufwand für Sie“ – aber mit klarer Grenze
Als Tippgeber stellen Sie den Kontakt her, mehr nicht. Sobald Sie zu konkreten Darlehensangeboten raten oder Konditionen vergleichen, verlassen Sie den erlaubnisfreien Bereich. Wir beschreiben diese Grenze im Ratgeber für Kooperationspartner bewusst konservativ – im Zweifel empfehlen wir den vorsichtigeren Weg. Eine Rechtsberatung ist das nicht; die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls leisten Anwälte oder die zuständige IHK.
„Transparente Vergütung“ – der Ablauf
Vor der ersten Empfehlung steht der schriftliche Partnervertrag mit der vereinbarten Vergütung. Die Höhe hängt von Art und Umfang der Zusammenarbeit ab und wird im Erstgespräch besprochen – Zahlen ohne Kenntnis Ihrer Konstellation zu nennen, wäre unseriös. Die Vergütung ist erfolgsabhängig: Sie entsteht, wenn eine Finanzierung tatsächlich zustande kommt. Wie das im Detail funktioniert, steht auf der Seite Tippgeber Baufinanzierung.
Welcher Einstieg passt zu Ihnen?
Die Vorteile wirken je nach Geschäftsmodell unterschiedlich. Für Immobilienmakler steht die Käuferqualifizierung vor dem Notartermin im Vordergrund, für Bauträger und Projektentwickler die durchfinanzierten Erwerber entlang des MaBV-Zahlungsplans, für Finanzvertriebe und Versicherungsmakler die Möglichkeit, ein erlaubnispflichtiges Thema sauber abzugeben, statt den Kunden ziehen zu lassen. Den gemeinsamen Ablauf beschreibt die Seite So funktioniert die Zusammenarbeit.
Bereit für eine unkomplizierte Partnerschaft?
Stellen Sie sich kurz vor – wir melden uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
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