So funktioniert die Zusammenarbeit – in 5 Schritten
Keine Software-Einführung, keine Schulungswochen, kein Kleingedrucktes: Die Partnerschaft mit bauzinspartner.de ist bewusst schlank gehalten. Hier ist der komplette Ablauf – vom ersten Kontakt bis zur laufenden Zusammenarbeit.
Die fünf Schritte im Detail
Anfrage & Erstgespräch
Sie füllen das kurze Formular aus – wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Im Erstgespräch (rund 30 Minuten, telefonisch oder online) klären wir Ihre Ausgangslage: Woher kommen Ihre Kontakte, wie viele Empfehlungen sind realistisch, was erwarten Sie von uns? Ebenso offen sagen wir, ob und wie die Zusammenarbeit für beide Seiten Sinn ergibt.
Partnervertrag
Passt es, erhalten Sie den Partnervertrag zur Durchsicht. Er regelt die Rollenverteilung (Sie: Kontaktherstellung als Tippgeber – wir: Beratung und Vermittlung nach § 34i GewO), den Umgang mit Kundendaten und die Vergütung. Konkrete Konditionen besprechen wir im Erstgespräch; es gibt keine Mindestmengen, keine Laufzeitbindung und keine Kosten für Sie.
Empfehlung übermitteln
Ab jetzt genügt eine E-Mail oder ein Anruf: Sie nennen uns Name und Erreichbarkeit Ihres Kontakts – zwingend mit dessen Einverständnis. Mehr müssen Sie nicht vorbereiten: keine Unterlagen einsammeln, keine Formulare ausfüllen, keine Konditionen erklären. Genau diese Zurückhaltung hält Sie rechtlich sauber in der Tippgeber-Rolle.
Beratung & Statusrückmeldung
Wir nehmen zeitnah Kontakt auf, analysieren die Finanzierungssituation, strukturieren das Vorhaben und vergleichen die Angebote verschiedener Banken. Sie erhalten Statusrückmeldungen zu den Meilensteinen – Erstkontakt erfolgt, Unterlagen in Prüfung, Finanzierung zugesagt oder abgesagt. Ihr Kunde bleibt dabei Ihr Kunde: kein Cross-Selling, keine Weitergabe von Daten zu Werbezwecken.
Abschluss & Vergütung
Kommt die Finanzierung zustande, rechnen wir Ihre Tippgeber-Vergütung wie im Partnervertrag vereinbart ab – nachvollziehbar und pünktlich. Kommt sie nicht zustande, entstehen keinerlei Kosten; Sie erhalten stattdessen eine ehrliche Einschätzung der Gründe.
Was beide Seiten einbringen
Was Sie von uns erwarten können
Rückmeldung innerhalb von 1–2 Werktagen, ein fester Ansprechpartner statt Callcenter, regulierte Beratung (§ 34i GewO, Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71, IHK zu Essen), Statusupdates zu jeder Empfehlung und ein klares Nein, wenn ein Vorhaben nicht tragfähig ist.
Was wir uns von Ihnen wünschen
Empfehlungen nur mit Einverständnis des Kunden, realistische Erwartungen statt Gefälligkeits-Tipps und Offenheit, wenn etwas nicht rund läuft. Menge ist ausdrücklich kein Kriterium – Qualität der Kontakte zählt.
Datenschutz von Anfang an
Kundendaten übermitteln Sie erst nach dokumentiertem Einverständnis (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Wir verarbeiten sie ausschließlich zur Finanzierungsberatung – Details regelt der Partnervertrag, die Grundsätze unsere Datenschutzerklärung.
Warum wir den Prozess bewusst schlank halten
Viele Kooperationsprogramme scheitern nicht an der Idee, sondern an der Reibung: Portale, in die sich niemand einloggt, Formulare, die keiner ausfüllt, Provisionsmodelle, die ohne Excel nicht zu verstehen sind. Wir haben die Zusammenarbeit deshalb radikal vereinfacht – eine Empfehlung ist eine E-Mail oder ein Anruf, eine Statusrückmeldung ebenso. Was Struktur braucht, steht im Partnervertrag; was Tempo braucht, läuft auf dem kurzen Dienstweg.
Das funktioniert, weil die Rollen klar getrennt sind: Sie kennen Ihre Kunden und deren Anlässe – wir kennen Banken, Förderwege und Finanzierungsstrukturen. Als Tippgeber müssen Sie weder Konditionen erklären noch Unterlagen prüfen; genau diese Trennung hält Sie im erlaubnisfreien Bereich und uns in der Verantwortung, die wir mit der Erlaubnis nach § 34i GewO tragen. Welche Vorteile die Partnerschaft im Einzelnen bietet, fasst die Seite Vorteile zusammen – und wer noch grundsätzlicher einsteigen will, findet im Ratgeber die rechtlichen und fachlichen Hintergründe.
Wie die erste Empfehlung typischerweise aussieht? Bei Maklern ist es der Kaufinteressent nach der zweiten Besichtigung, bei Versicherungsmaklern die Familie, die gerade ein Haus gefunden hat, bei Bauträgern der Reservierungskandidat für Einheit 7, bei Hausverwaltungen der Eigentümer, der von einer Modernisierung spricht. In allen Fällen gilt derselbe Dreiklang: Anlass erkennen, Einverständnis einholen, Kontakt übermitteln – den Rest übernehmen wir.
Ein letzter Punkt, der uns wichtig ist: Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch, nicht mit einer Unterschrift. Wenn das Modell für Ihre Konstellation nicht passt, sagen wir das im Erstgespräch genauso klar, wie wir es bei einer nicht tragfähigen Finanzierung tun würden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es vom Formular bis zum Partnervertrag?
In der Regel wenige Tage: Wir melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen, das Erstgespräch dauert etwa 30 Minuten, danach erhalten Sie den Partnervertrag zur Durchsicht. Sie bestimmen das Tempo.
Bin ich nach dem Erstgespräch zu etwas verpflichtet?
Nein. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Erst mit Unterschrift unter den Partnervertrag beginnt die Zusammenarbeit – und auch dann ohne Mindestmengen oder Zielvorgaben.
Über welchen Kanal übermittle ich Empfehlungen?
So, wie es für Sie am einfachsten ist: per E-Mail oder telefonisch. Wichtig ist nur das dokumentierte Einverständnis Ihres Kunden zur Kontaktaufnahme.
Wie erfahre ich, was aus meiner Empfehlung geworden ist?
Sie erhalten Statusrückmeldungen zu den wichtigen Meilensteinen – Erstkontakt, laufende Prüfung, Abschluss oder Absage. So bleiben Sie gegenüber Ihrem Kunden jederzeit auskunftsfähig.
Was passiert, wenn eine Finanzierung nicht zustande kommt?
Dann entstehen für niemanden Kosten oder Pflichten. Sie erfahren von uns eine ehrliche Einschätzung, warum es nicht geklappt hat – oft die wertvollste Information für Ihr weiteres Vorgehen mit dem Kunden.
Schritt 1 dauert zwei Minuten
Formular ausfüllen, Erstgespräch führen, loslegen – unverbindlich und ohne Kosten.
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