Für Immobilienmakler

Kooperation für Immobilienmakler: Käufer finanziert, Verkauf gesichert

Die häufigste Ursache für geplatzte Immobilienverkäufe ist nicht der Preis – es ist die Finanzierung. Mit uns als Finanzierungspartner qualifizieren Sie Kaufinteressenten früh, kommen schneller zum Notartermin und verdienen an jeder zustande gekommenen Finanzierung mit.

Erlaubnis nach § 34i GewO · Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71 · IHK zu Essen

Warum Verkäufe an der Finanzierung scheitern

Sie kennen die Situation: Der Interessent wirkt solide, die Reservierung steht, der Verkäufer plant schon den Auszug – und Wochen später kommt die Absage der Bank. Der Rückzieher kostet Sie doppelt: Die Vermarktung beginnt von vorn, und das Vertrauen des Verkäufers in Ihre Einschätzung leidet. Häufige Gründe sind zu knapp kalkuliertes Eigenkapital, nicht berücksichtigte Nebenkosten, Selbstständigen-Einkommen, das die Bank anders bewertet, oder schlicht ein Objekt, das nicht zur Risikopolitik des angefragten Instituts passt.

Genau hier setzt die Kooperation an: Wir prüfen die Finanzierbarkeit, bevor Emotionen und Termine Fakten schaffen – und begleiten den Käufer danach bis zur Auszahlung.

Käuferqualifizierung: Klarheit vor der Besichtigung

Auf Wunsch sprechen wir mit Ihren Interessenten, bevor es ernst wird: Haushaltsrechnung, Eigenkapital, bestehende Verpflichtungen, realistischer Kaufpreisrahmen. Sie erfahren – mit Einverständnis des Interessenten –, ob das Budget zum Objekt passt. So investieren Sie Ihre Besichtigungstermine in Käufer, die tatsächlich abschließen können, und der Verkäufer bekommt Angebote, hinter denen Substanz steht.

Die Finanzierungsbestätigung als Verkaufsbeschleuniger

Für den Verkäufer ist ein Kaufangebot ohne Finanzierungsnachweis nur eine Absichtserklärung. Eine Finanzierungsbestätigung dokumentiert, dass Bonität und Budget geprüft wurden – sie macht Ihren Käufer im Bieterwettbewerb handlungsfähig und gibt allen Beteiligten die Sicherheit, den Notartermin zu vereinbaren. Wir erstellen sie nach Prüfung der Unterlagen zügig und sagen ebenso klar, wenn ein Vorhaben nicht tragfähig ist – auch das ist eine wertvolle Information für Ihren Prozess.

Gerade im Bieterverfahren entscheidet Geschwindigkeit: Wer als Erster ein geprüftes Angebot mit Finanzierungsbestätigung vorlegt, hat gegenüber nominal gleichen Geboten die besseren Karten. Und auch in ruhigeren Märkten gilt – ein Verkäufer, der zwischen zwei Interessenten wählen kann, nimmt den mit der belastbaren Finanzierung. Was das Dokument leistet und wo seine Grenzen liegen, haben wir im Ratgeber „Was ist eine Finanzierungsbestätigung?“ ausführlich aufgeschrieben – auch als Argumentationshilfe für Ihre Verkäufergespräche.

Was sich in Ihrem Büro ändert: praktisch nichts

Die Kooperation verlangt weder neue Software noch Schulungen oder Prozessumbauten. Sie ergänzen Ihren bestehenden Ablauf um einen einzigen Satz – „Sollen wir Ihre Finanzierung von unserem Partner prüfen lassen?“ – und geben uns mit Einverständnis des Interessenten Name und Telefonnummer weiter. Alles Weitere läuft zwischen Käufer und uns; Sie erhalten Statusrückmeldungen zu den Meilensteinen. Auch bei Bestandskunden lohnt der Blick: Wer vor Jahren gekauft hat, steht irgendwann vor der Anschlussfinanzierung – ein natürlicher Anlass, sich als Makler wieder ins Gespräch zu bringen.

Übrigens funktioniert die Zusammenarbeit in beide Richtungen: Wer bei uns nach einer Finanzierung fragt, aber noch kein Objekt hat, braucht früher oder später einen Makler. Ein belastbares Partnernetzwerk zahlt sich auch hier aus.

So fügt sich die Kooperation in Ihren Verkaufsprozess

  1. Empfehlung im richtigen Moment

    Nach der Besichtigung oder mit der Reservierung empfehlen Sie den Finanzierungscheck – mit Einverständnis des Interessenten stellen Sie den Kontakt her.

  2. Prüfung & Finanzierungsbestätigung

    Wir prüfen Haushaltsrechnung und Unterlagen, vergleichen Banken und erstellen bei Tragfähigkeit eine Finanzierungsbestätigung.

  3. Statusrückmeldung an Sie

    Sie wissen jederzeit, wo die Finanzierung steht, und können Verkäufer und Käufer souverän informieren – ohne selbst Konditionen erklären zu müssen.

  4. Notartermin & Vergütung

    Nach Darlehensabschluss steht dem Notartermin nichts im Weg. Sie erhalten Ihre vereinbarte Tippgeber-Vergütung.

Was Sie als Makler davon haben

Schnellere, sichere Abschlüsse

Qualifizierte Käufer und geprüfte Finanzierungen reduzieren Rückzieher zwischen Zusage und Notartermin spürbar.

Zusätzlicher Ertrag

Erfolgsabhängige Tippgeber-Vergütung je zustande gekommener Finanzierung – schriftlich vereinbart, Konditionen auf Anfrage.

Der Kunde bleibt Ihr Kunde

Wir beraten ausschließlich zur Finanzierung. Kein Cross-Selling, keine Maklertätigkeit, keine Konkurrenz zu Ihrem Kerngeschäft.

Rechtlich sauber aufgestellt

Ihre § 34c-Erlaubnis deckt keine Darlehensvermittlung ab – als Tippgeber bleiben Sie im erlaubnisfreien Bereich, die regulierte Beratung (§ 34i GewO) übernehmen wir.

Fester Ansprechpartner

Direkter Draht statt Callcenter: Ein Ansprechpartner kennt Ihre Objekte, Ihre Käufer und Ihre Abläufe.

Wissen für Ihre Kunden

Fundierte Ratgeber rund um Bauzinsen und Finanzierung finden Ihre Kunden auf bauzinsmarkt.de – Inhalte, die Sie bedenkenlos weitergeben können.

Häufige Fragen

Kostet die Kooperation etwas?

Nein. Es gibt keine Aufnahmegebühr, keine Softwarekosten und keine Mindestmengen. Sie empfehlen, wann immer es für Ihren Verkaufsprozess sinnvoll ist.

Wie schnell erhält mein Kaufinteressent eine Rückmeldung?

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen beim Interessenten. Wie schnell eine Finanzierungsbestätigung vorliegt, hängt vor allem davon ab, wie zügig die Unterlagen vollständig sind – wir sagen Ihnen jederzeit ehrlich, wo der Vorgang steht.

Brauche ich als Makler eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO?

Ihre Maklererlaubnis nach § 34c GewO deckt die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht ab. Als reiner Tippgeber benötigen Sie in der Regel keine eigene § 34i-Erlaubnis, solange Sie nur den Kontakt herstellen. Details: unser Ratgeber Tippgeber & § 34i GewO. Keine Rechtsberatung.

Was ist, wenn der Käufer schon eine Bank hat?

Kein Problem – ein Zweitvergleich schadet nie und bringt oft Klarheit. Entscheidet sich der Käufer für sein Hausbankangebot, entstehen weder ihm noch Ihnen Verpflichtungen.

Wie werde ich vergütet?

Über eine erfolgsabhängige Tippgeber-Vergütung, die wir vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich im Partnervertrag vereinbaren. Konkrete Konditionen nennen wir auf Anfrage im Erstgespräch.

Was Sie als Kooperationspartner konkret bekommen

Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, hier ohne Umschweife die Leistungen, die mit dem Partnervertrag verbunden sind:

  • Einen benannten Ansprechpartner mit direkter Durchwahl und E-Mail – kein Ticketsystem, keine wechselnden Berater.
  • Erreichbarkeit für Ihre Interessenten auch außerhalb klassischer Bürozeiten, weil Besichtigungen nun einmal abends und samstags stattfinden.
  • Eine Erst-Einschätzung zur Finanzierbarkeit nach dem ersten Gespräch mit Ihrem Interessenten – inklusive klarer Aussage, wenn ein Vorhaben nicht trägt.
  • Die schriftliche Finanzierungsbestätigung, sobald die Unterlagen geprüft sind und die Bank grünes Licht signalisiert.
  • Statusrückmeldungen zu den Meilensteinen (Unterlagen vollständig, Bank angefragt, Zusage, Auszahlung), damit Sie gegenüber Käufer und Verkäufer auskunftsfähig bleiben.
  • Einen schriftlichen Partnervertrag mit der vereinbarten Tippgeber-Vergütung, Datenschutzregelung und beidseitigem Kündigungsrecht – bevor die erste Empfehlung läuft.

Was nicht dazugehört, sagen wir genauso deutlich: Wir garantieren keine Zusage der Bank, nennen keine Konditionen vor Prüfung der Unterlagen und übernehmen keine Maklertätigkeit. Alles, was den Ablauf im Detail betrifft, steht auf der Seite So funktioniert die Zusammenarbeit; einen Überblick über alle Partnerleistungen gibt die Seite Vorteile für Tippgeber-Partner.

Rechtlicher Rahmen: wer welche Rolle hat

Die Rollenverteilung ist der Kern dieser Kooperation und wir formulieren sie bewusst konservativ. Ihre Erlaubnis nach § 34c GewO deckt die Vermittlung von Immobilien ab – nicht die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Diese ist nach § 34i GewO erlaubnispflichtig. Solange Sie den Kontakt herstellen und Ihr Interessent selbst entscheidet, ob er mit uns spricht, bewegen Sie sich im erlaubnisfreien Tippgeber-Bereich. Sobald Sie zu konkreten Darlehensangeboten raten, Konditionen vergleichen oder auf einen Abschluss hinwirken, verlassen Sie ihn.

Praktisch heißt das: Sie fragen, ob wir uns melden dürfen, und geben nach Einverständnis Name und Telefonnummer weiter – mehr nicht. Beratung, Vergleich und Vermittlung laufen anschließend ausschließlich über uns, mit Erlaubnis nach § 34i GewO (Reg.-Nr. D-W-122-KZSM-71, IHK zu Essen) und Berufshaftpflicht. Wo genau die Grenze zwischen Tipp und Vermittlung verläuft, haben wir im Ratgeber für Kooperationspartner ausführlich und mit Beispielen aufgeschrieben. Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; für die verbindliche Beurteilung Ihrer Konstellation sind Anwälte oder die zuständige IHK die richtigen Adressen.

Vermarkten Sie auch Neubauprojekte für einen Entwickler? Dann ist die Kooperation für Bauträger die passende Ergänzung – dort geht es um Erwerberfinanzierung entlang des MaBV-Zahlungsplans.

Weniger geplatzte Verkäufe ab dem nächsten Objekt

Stellen Sie sich kurz vor – wir zeigen Ihnen im Erstgespräch, wie die Zusammenarbeit zu Ihrem Vertriebsprozess passt.

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