Empfehlen Sie Baufinanzierung – wir übernehmen die Beratung
bauzinspartner.de ist das Partnerprogramm rund um die Plattform bauzinsmarkt.de. Immobilienmakler, Bauträger und Finanzvertriebe empfehlen Kunden mit Finanzierungsbedarf als Tippgeber – Beratung und Abwicklung übernimmt ein Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO.
Für wen sich die Partnerschaft eignet
Sie haben regelmäßig Kontakt zu Menschen, die eine Immobilie kaufen oder bauen wollen? Dann passt das Tippgeber-Modell zu Ihnen.
Immobilienmakler
Ihre Kaufinteressenten brauchen eine verlässliche Finanzierungszusage. Sie empfehlen den Kontakt – wir kümmern uns um die Finanzierung, damit Ihr Verkauf nicht an der Bank scheitert. Kooperation für Makler →
Bauträger & Projektentwickler
Begleiten Sie Erwerber sicher bis zur Finanzierungszusage. Eine strukturierte Finanzierung beschleunigt Ihren Abverkauf und reduziert Rücktritte. Kooperation für Bauträger →
Finanzvertriebe & Berater
Ergänzen Sie Ihr Angebot um Baufinanzierung, ohne eigene § 34i-Erlaubnis: Als reiner Tippgeber vermitteln Sie nur den Kontakt – die Beratung erfolgt durch uns. Kooperation für Vertriebe →
Hausverwaltungen & weitere Partner
Auch Hausverwaltungen, Architekten oder Handwerksbetriebe erfahren früh von Finanzierungsbedarf. Als Tippgeber wird daraus ein seriöser Mehrwert – und eine Vergütung. Tippgeber werden →
So läuft die Zusammenarbeit
Sie empfehlen
Sie stellen den Kontakt her – selbstverständlich nur mit Einverständnis Ihres Kunden.
Wir beraten
Wir analysieren die Finanzierungssituation, strukturieren das Vorhaben und vergleichen passende Finanzierungsangebote – reguliert nach § 34i GewO.
Sie bleiben informiert
Sie erhalten Rückmeldung zum Stand der Finanzierung. Der Kunde bleibt dabei immer Ihr Kunde – wir betreiben kein Cross-Selling.
Abschluss & Vergütung
Kommt die Finanzierung zustande, erhalten Sie Ihre Tippgeber-Vergütung – transparent nach Vereinbarung im Partnervertrag.
Alle fünf Schritte im Detail – inklusive Partnervertrag, Datenschutz und Statusrückmeldungen: So funktioniert die Zusammenarbeit.
Reguliert und transparent
Baufinanzierung ist Vertrauenssache. Die Beratung erfolgt durch einen Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i GewO, registriert im Vermittlerregister unter der Nummer D-W-122-KZSM-71 (Aufsichtsbehörde: IHK zu Essen). Fachliches Hintergrundwissen rund um Bauzinsen und Finanzierung finden Sie und Ihre Kunden auf bauzinsmarkt.de.
- Erlaubnis nach § 34i GewO
- Vermittlerregister-Nr. D-W-122-KZSM-71
- Aufsichtsbehörde: IHK zu Essen
- Berufshaftpflichtversicherung vorhanden
Wissen für Partner: der Ratgeber
Rechtssicher empfehlen statt raten: die wichtigsten Antworten für Tippgeber und Kooperationspartner – fundiert und ohne Fachchinesisch.
Was dürfen Tippgeber – und was nicht?
Die Grenze zwischen erlaubnisfreier Empfehlung und erlaubnispflichtiger Vermittlung nach § 34i GewO.
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Tippgeber-Modell, eigene Erlaubnis oder Anstellung: drei legale Wege im nüchternen Vergleich.
Artikel lesen → FinanzierungswissenWas ist eine Finanzierungsbestätigung?
Das wichtigste Dokument vor dem Notartermin: Aussagekraft, Ablauf und Grenzen.
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Kurzes Formular, ehrliches Erstgespräch, klarer Partnervertrag – so einfach starten wir.
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